ACHTUNG: Nur noch bis 10. November für das laufende Jahr!

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*Die Höhe der Prämie hängt vom Marktpreis und dem Zeitpunkt des Verkaufes ab.
  • Geänderte Antragsfristen: Die Beantragung von THG-Quoten für E-Fahrzeuge ist nur noch bis zum 10. November des laufenden Kalenderjahres möglich, da die gesetzliche Frist zur Einreichung geändert wurde (Die gesetzliche Frist wurde auf den15. November des laufenden Kalenderjahres verkürzt)

  • Neue Fahrzeugklassen: Zusätzlich zu den bisher möglichen Fahrzeugen E-Auto (M1), E-Nutzfahrzeug (N1) und E-Bus (M3) sind nun ebenso die elektrischen Nutzfahrzeugklassen N2 und N3 antragsberechtigt. Sollten also Meldungen mit elektrischen Nutzfahrzeugen eingehen, so winken hier 10-16-fach so hohe THG-Prämien.