Ab dem 01. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer von 19 % bei Lieferung, Erwerb, Einfuhr und Installation von kleineren Solaranlagen und Speichern. Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes hat der Bundestag somit den Weg für steuerliche Erleichterung freigemacht.
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