In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, seit wann und warum Überspannungsschutz Vorschrift ist, wie dieser funktioniert, wo man ihn braucht, was es kostet und was bei Photovoltaik Anlagen zu beachten ist.
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Mehr InformationenÜberspannungsschutz im Gewerbe
Ist ein Überspannungsschutz Vorschrift?
Ja, er benötigt eine Erdung, die seit 1935 laut Energiewirtschaftsgesetz Vorschrift ist. Bei einer Erdung wird, wie das Wort vermuten lässt, überschüssige Energie gegen Erde abgeleitet. Mit der Erdung geht der Überspannungsschutz einher. Dieser ist seit Dezember 2018 Vorschrift.
Diese gilt auch für kleinere Gewerbe. Der Überspannungsschutz (SPD, Surge Protective Device) leitet über die Erdung den überschüssigen Strom ab. Wenn dieser nicht ordnungsgemäß vorhanden ist, muss nachgerüstet werden. Er dient dem Schutz von Personen und ebenfalls zur Vorbeugung von Brandschutz. Diese Vorschrift gilt für nahezu alle Gebäude, die ans Stromnetz angeschlossen sind. Im Falle eines Altbaus ist das Nachrüsten erst Pflicht, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der Anlage anfällt.
Wie funktioniert der Schutz?
Wenn es eine unerwünschte Überspannung gibt, zum Beispiel durch einen Blitzeinschlag, wird der überschüssige Teil über die Erdung abgeleitet. Dadurch werden wichtige elektrische Geräte geschützt. Ansonsten können Schäden an Installationen, Betriebsmitteln oder Endgeräten entstehen. Die Erdung ist direkt an den Hauptpotenzialausgleich angeschlossen, sodass die Energie, die abgleitet werden soll, gegen Erde abfließen kann. Wäre der Überspannungsschutz nicht vorhanden, könnte es bei dem Ausmaß der Kraft der Überspannung die Hauptleitung zerreißen. Der Anschluss des SPD ist daher von großer Bedeutung.
Wo muss diese Schutzmaßnahme sein?
Der SPD muss möglichst nah am Einspeisepunkt der Anlage eingebaut sein. Die Montage im Hauptstromversorgungssystem setzt dies optimal um. Gleichzeitig wird dadurch der elektronische Zähler geschützt. Außerdem werden dadurch alle nachfolgenden elektronischen Geräte und Systeme geschützt.
Des Weiteren gelten folgende Vorschriften: Alle Leitungen und Sicherungskästen, die weiter als 10 m vom Zählerschrank, wo die Hauptleitung der Straße ins Gebäude kommt, entfernt sind, brauchen zum Schutz eines weiteren Betriebsmittels einen separaten Überspannungsableiter. Dieser muss nachgerüstet werden, wenn er nicht vorhanden ist. Der SPD wird in einem Sicherungskasten verbaut bzw. nachgerüstet.
Was kostet eine solche Absicherung?
Die genauen Kosten sind davon abhängig, wie groß der Umfang des Anbringens bzw. Nachrüstens ist und welche weiteren Tätigkeiten verrichtet werden müssen.
Die Montage des Überspannungsschutzes kostet ab 200 € je SPD.
Überspannungsschutz bei Photovoltaik Anlagen
Der Überspannungsschutz (SPD) bei Photovoltaik Anlagen hat in erster Linie das Ziel, die Sicherheit, Funktion und Verfügbarkeit des Stromversorgungssystems über die PV-Anlage zu sichern und zu erhalten. Gerade bei öffentlichen Einrichtungen und Kommunen gibt es behördliche Vorgaben zur Installation eines Schutzsystems.
Bei Photovoltaik Anlagen regelt seit Oktober 2009 eine DIN-Vorschrift den SPD. Hier muss der Zählerplatz nachgerüstet und der Schutz des Wechselrichters sichergestellt werden, falls das bis jetzt nicht geschehen ist. Ebenfalls muss das metallene Gestell einer PV-Anlage an der Haupterdungsschiene angeschlossen werden. Ein gutes Schutzsystem sorgt dafür, dass die Wechselrichter nicht in Brand geraten und die sensible technische Infrastruktur intakt bleibt.
Das Blitzschutzsystem, welches in der oben genannten DIN-Vorschrift angesprochen wird, muss von einer sogenannten Blitzschutzfachkraft geprüft werden. Wird eine Photovoltaik Anlage nachträglich auf einem Gebäude installiert, so müssen die blitzschutztechnischen Maßnahmen an die Blitzschutzklasse angepasst werden.